Allgemeine Geschäftsbedingungen 

§1 Geltung der Bedingungen
1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen werden, soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart ist, Bestandteil der vertraglichen Beziehung zwischen Klotz & Company Immobilien, nachstehend Makler genannt, und dem Auftraggeber.
2. Bereits durch die mündliche Anforderungen der Angebote an den Makler, kommt zwischen diesem und dem Auftraggeber eine vertragliche Beziehung zustande, worauf die nachfolgenden Bedingungen Anwendung finden.

§2 Weitergabeverbot
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das ihm gemachte Angebot vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber macht sich gegenüber dem Makler schadenersatzpflichtig, sofern der Auftraggeber ihm gemachte Informationen ohne Zustimmung des Maklers an unberechtigte Dritte weitergibt und dem Makler dadurch ein Schaden entsteht.

§3 Vorheriger Nachweis Dritter
1. Ist dem Empfänger eines unserer Angebote bekannt, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen und zu belegen.
2. Bis zum Nachweis des Gegenteils gilt unser Nachweis als ursächlich für den Abschluss des Vertrages.

§4 Bestehen bleiben des Provisionsanspruches
1. Sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt, ist unser Provisionsanspruch entstanden. Der Provisionsanspruch entsteht weiterhin, wenn unser Nachweis in sonstiger Weise verwertet wird.
2. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn ein Vertrag zu Bedingungen zustande kommt, die von den von uns angebotenen, nachgewiesenen oder vermittelten Vertragsbedingungen abweichen.
3. Ein Provisionsanspruch entsteht zusätzlich für Ergänzungen und Erweiterungen eines von uns nachgewiesen oder vermittelten Vertrages, wenn diese zeitlich und räumlich in Zusammenhang stehen.
4. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn ein Objekt durch Verhandlungen mit einem von uns nachgewiesenen oder vermittelten Objekteigentümer bzw. Verfügungsberechtigten bezüglich eines anderen Objektes zustande kommt.

§5 Die Höhe der Provision ergibt sich wie folgt:
1. Bei Vermittlung von Wohnraum, bis zu zwei Monatskaltmieten.
2. Bei Vermittlung von Immobilienkäufen oder Verkäufen 3% des Kaufpreises.
3. Auf die anfallende Provision ist die Mehrwertsteuer zu entrichten.

§6 Tätigkeit für den anderen Teil
1. Wir dürfen beidseitig, also auch für den anderen Teil, tätig werden. D.h. Auftraggeber ist sowohl der ein Objekt anbietende, als auch der ein Objekt suchende Interessent.

§7 Nebenpflichten
1. Bei Verhandlungen müssen wir als Makler benannt werden.
2. Wir sind zu jedem nachgewiesenen oder vermittelten Vertragsabschluß hinzuzuziehen.

§8 Angabe
1. Die in unseren Exposés und sonstigen schriftlichen Mitteilungen gemachten Angaben beruhen auf Informationen, die uns von den Vermietern, Verkäufern oder sonstigen Dritten erteilt wurden. Wir sind bemüht, möglichst richtige und vollständige Angaben zu erhalten, übernehmen jedoch keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
2. Der Makler weist lediglich die Gelegenheit zum Abschluss von Miet- oder Kaufverträgen nach. Die miet- oder kaufvertraglichen Verpflichtungen treffen allein der Auftraggeber und der Vermieter/Verkäufer. Der Makler haftet gegenüber keiner der Vertragsparteien für irgendwelche Ansprüche aus dem Miet- oder Kaufvertrag.

§9 Mündliche Nebenabreden und Vertragsenderungen
1. Mündliche Nebenabredungen und Vertragsenderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

§10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Stuttgart.

§11 Teilnichtigkeit
1. Sollten einzelne Bestimmungen nichtig oder unwirksam werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.